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FAQ für Kommunen

Die Landesinitiative Brennstoffzelle & Elektromobilität Niedersachsen steht Kommunen, die sich mit dem Thema Elektromobilität beschäftigen (möchten) als Ansprechpartner zur Verfügung und stellt entsprechende Informationen bereit. Darüber hinaus unterstützt die Landesinitiative Sie bei Bedarf bei der Suche nach entsprechenden Experten für Rechtsfragen, technische Lösungen oder mögliche Projektpartner.

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Liste von FAQ (Frequently Asked Questions) für Kommunen rund um das Thema Elektromobilität.
Die Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Insbesondere erfolgt keine Rechtsberatung. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder.

Sie haben selbst eine spezielle Frage bzw. Anregungen für die FAQ-Liste? Dann freuen wir uns auf Ihre Mail an info(at)brennstoffzelle-nds.de.

Welche Rechtsaspekte sind zu beachten?

Vorab sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Landesinitiative keine Rechtsberatung durchführt. Für Ihre Findungsphase sind daher nachstehend lediglich erste Ansatzpunkte zu rechtlichen Fragen zusammengestellt. Dies ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Fragen von Kommunen

Antworten

Welche Ladezeiten benötigt ein Elektrofahrzeug?

 

Höhere Leistungen der Ladestationen (z.B. 400V, 32A Drehstrom) können das Laden beschleunigen. Regelmechanismen im Batteriesystem sollen dabei eine Überhitzung der Batterien durch Schnelladen vermeiden, da dies zur Schädigung oder frühzeitigen Alterung der Batterien führen könnte. Die Ladezeit von Elektrofahrzeugen hängt daher von der angebotenen Netzleistung, der maximalen Ladegeschwindigkeit des Batteriesystems sowie der benötigten Strommenge ab.
Typische Ladezeiten heutiger Elektrofahrzeuge (Reichweite ca. 100km) liegen somit zwischen 3 (Nachladen von ca. 30% auf 80% Batteriekapazität) und 8 Stunden (vollständige Aufladung).

 

Woher kommt der Strom an öffentlichen Ladesäulen?

 

Elektrofahrzeuge sind lokal emissionsfrei. Dennoch ist die Elektromobilität insgesamt betrachtet nur so sauber wie die Energie, mit der die Fahrzeuge geladen werden. Ein substanzieller Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz kann daher nur erreicht werden, wenn der Energiebedarf zum Laden der Elektrofahrzeuge vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird. Daher sollte an öffentlichen Ladesäulen idealerweise nur zertifizierter Ökostrom zum Einsatz kommen, der zu 100 % CO2-neutral erzeugt wird, z.B. aus regenerativer Energien wie Wind- oder Wasserkraft.

 

Was ist der Unterschied zwischen Ladesäulen und Ladeboxen?

 

Ladeboxen (auch „Wallboxen“ genannt) sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die Privat oder auf Betriebsgeländen von z.B. Flottenbetreibern installiert werden. Eine Ladebox kann einen oder mehrere Ladepunkte (Ansteckmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge) haben. Im Regelfall wird hierüber auf den Betriebshöfen – meist über Nacht – geladen.

Ladesäulen für Elektrofahrzeuge werden im öffentlich zugänglichen Raum auf Privatflächen (z. B. Supermarkt-Parkplätze oder privat betriebene Parkhäuser) oder unmittelbar im öffentlichen Straßenraum, in städtischen Parkhäusern oder auf Park+Ride-Flächen installiert. Sie haben meist mehr als einen Ladepunkt, sodass jeweils mehrere Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden können. Diese können flexibel von den Fahrzeughaltern, zum Beispiel während eines Einkaufs, zum Aufladen genutzt werden.

 

Nach welchen Kriterien werden Standorte für Ladesäulen bestimmt / ausgesucht?

 

Die Standortbestimmung für Ladesäulen unterliegt u.a. folgenden Kriterien:

  • Verweildauer: Damit die Ladevorgänge während der Alltagsabläufe des Fahrzeugnutzers realisiert werden können, sollten die Ladesäulenstandorte so gewählt werden, dass im Nahbereich Tätigkeiten mit einer gewissen Verweildauer möglich sind (Veranstaltungsstätten, Einkaufszentren, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäuser, Arbeitsplätze etc.).Attraktivität: Es kommen insbesondere solche Standorte in Frage, die sich für möglichst viele Nutzer als attraktives oder lohnenswertes Ziel darstellen und damit eine entsprechende Sichtbarkeit haben.
  • regionale Verteilung: Der Schwerpunkt der räumlichen Verteilung liegt oftmals in den Stadtzentren bzw. den innenstadt-nahen Bereichen mit einem entsprechend hohem Verkehrsaufkommen. In den Stand-Randbereichen erscheint Elektromobilität u.a. für Pendler interessant, die insbesondere im Privatbereich (Ladeboxen) laden.
  • Erreichbarkeit: Die Ladesäulen müssen für Nutzer gut zugänglich und wochentäglich rund um die Uhr erreichbar sein (diskriminierungsfreier Zugang)
  • rechtliche Rahmenbedingungen: Bei der Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Bereich müssen u.a. rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden (städtebauliche Vorgaben, Nutzungsrechte, Sicherheitsfragen etc.)

Was ist gesteuertes Laden?

 

Die Nachfrage nach erneuerbaren Energien ist groß. Allerdings stellt sie die Energieversorger vor große Herausforderungen, denn Wind- und Solarenergie sind stark fluktuierend, sodass das Angebot dieser erneuerbaren Energien nicht gleichmäßig zur Verfügung steht. Ziel ist es daher, Nachfrage und wechselhafte Verfügbarkeit möglichst in Einklang zu bringen. Dies könnte über eine entsprechende variable Kostenstruktur erreicht werden, beispielsweise günstige Strompreise bei hohem Windstrom-Angebot sowie geringer Nachfrage (z.B. in der Nacht) und umgekehrt. Über ein gesteuertes (bzw. intelligentes) Lademanagement könnten dann Elektrofahrzeuge automatisiert insbesondere bei geringen Stromkosten geladen werden. Dieses Konzept der kosten- bzw. angebotsorientierten Stromnutzung kann auch für andere Verbraucher genutzt werden, die nicht zeitkritisch betrieben werden müssen (z.B. Kühlhäuser, Gefrierschränke, Waschmaschinen etc.).

Darüber hinaus bietet Elektromobilität grundsätzlich die Möglichkeit, die in den Autobatterien gespeicherte Energie gezielt zurück in das Stromnetz Netz einzuspeisen. Über dieses sog. „bidirektionale“ Laden könnten Elektrofahzeuge auch als zusätzliche Stromanbieter bei großer Nachfrage eingesetzt werden. Die Differenz zwischen günstigem Nachladen und hochpreisiger Rückspeisung bietet auch ein gewisses Wertschöpfungspotenzial. Allerdings ist die hierfür erforderliche bidirektionale Netzstruktur auf allen Netzebenen (Hochvolt-Überlandleitung bis hin zur Niedervolt-Haussteckdose) noch nicht realisiert. Darüber können häufige Lade-Entlade-Zyklen zur verstärkten Batteriealterung und somit zu zusätzlichen Kosten führen, die hierbei beachtet werden müssen.

 

Wie wird beim gesteuerten Laden sichergestellt, dass das Fzg. geladen ist wenn der Nutzer losfahren will?

 

Bei intelligenten Ladepunkten (siehe gesteuertes Laden) ist die Beteiligung des Fahrzeugnutzers wesentlich. Er muss einen Zeitpunkt vorgeben, an dem das Fahrzeug auf jeden Fall mit einem bestimmten Ladezustand bzw. für eine gewünschte Reichweite (z.B. vollgeladene Batterie für max. Reichweite) zur Verfügung stehen soll. Der Netzbetreiber schaltet über ein entsprechendes Signal den Ladevorgang ein oder aus oder unterbricht ihn.

Bei „passiven“ Ladepunkten (z.B. private Steckdose) hängt der Ladezustand insbesondere von der Ladedauer ab.

 

Wie erfolgt die Abrechnung?

 

Typischerweise erfasst der Energieversorger bzw. Ladesäulenbetreiber über eine Identifikationskarte/-nummer den Kundennamen und schaltet bei Berechtigung (Nutzungsvertrag) den Ladevorgangs frei. Eine Abrechnung kann z.B. pauschal, über die Ladezeit oder die abgenommene Strommenge erfolgen. Die hierfür nötigen rechtlichen und Rahmenbedingungen sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht im Einzelnen geklärt. Je nach Serviceleistung des Anbieters kann der Ladevorgang ähnlich einem Einzelverbindungsnachweis beim Telefonieren einzeln dokumentiert und abgerechnet werden.

Mit Blick auf die zusätzlichen Verwaltungskosten, rechtlichen Rahmenbedingungen und relativ geringen Strom- bzw. Ladekosten wird Ladestrom zum heutigen Zeitpunkt vielfach kostenlos angeboten. Dies beschleunigt auch die Markteinführung der Elektromobilität.

 

Wann amortisiert sich eine Ladesäule?

 

Je nach Höhe der Anschaffungskosten gestaltet sich nach häufiger Expertenmeinung eine Amortisation über den Stromverkauf als kaum möglich. Daher sollten andere Aspekte wie Refinanzierungs-, Sponsoring-, Marketingaspekte, Kundenbindungsziele oder Standortvorteile in die Kalkulation einfließen.

Welche Refinanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Durch die Integration sogenannter Value-Added-Services können über den Stromabsatz hinaus weitere Erlöse generiert werden, z.B. Schaltung personenspezifischer Services, Parkplatzmieten etc. Hierbei ist u.a. auf rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausweisung spezieller Elektrofahrzeug-Parkplätzen zu achten.

 

Welche Rechtsaspekte sind zu beachten?

 

Ladestrom wird zum heutigen Zeitpunkt vielfach kostenlos angeboten. Dies aufgrund zusätzlicher Verwaltungskosten, rechtlicher Rahmenbedingungen und relativ geringen Strom- bzw. Ladekosten.


Bei der Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Bereich müssen u.a. städtebauliche Vorgaben, Nutzungsrechte, Sicherheitsfragen etc. beachtet werden.